Wie ein Elefant im Porzellanladen!
Mit Weisung 23/2024 präsentiert der Stadtrat eine Totalrevision der Bestattungs- und Friedhofsverordnung (BFVo) vom 26. September 1983. Nebst der Zusammenführung der entsprechenden drei Erlasse von Wädenswil, Schönenberg und Hütten im Nachgang zur Fusion der drei Gemeinden per 1. Januar 2019, bezweckt die Totalreform u.a. Anpassungen an das übergeordnete kantonale Recht sowie verschiedene Modernisierungen. Adressaten der Verordnung sind Menschen, welche der Herrgott in die Ewigkeit abberufen hat sowie deren Angehörige. Doch weit gefehlt, wer denkt, die Debatten rund um die vorliegende Weisung verliefen ruhig und unspektakulär! Auslöser allen Unmuts ist Artikel 13 E-BFVo, dessen Absatz 1 dem Stadtrat die Kompetenz einräumt, einen oder beide Friedhöfe im Berg langfristig aufzuheben. Die Leistungs- und Kostenüberprüfung hat ergeben, dass der Unterhalt und Betrieb der Friedhöfe Schönenberg und Hütten im Verhältnis zu den +/-10 Bestattungen pro Jahr hohe Kosten verursacht. Der Stadtrat ortet ein jährliches Sparpotential von CHF 100'000. – Bei allem Respekt für die Schonung der städtischen Finanzen, ähnelt die Vorgehensweise des Stadtrats dem eines Elefanten im Porzellanladen! Weder die Kirchgemeinden noch bspw. die Vertreter der Dorfvereine von Schönenberg und Hütten wurden vorinformiert, geschweige denn vor Publikation der Weisung 23 angehört, was bei sämtlichen Gremien eine gewaltige Entrüstung auslöste. Während die Kirchen in erster Linie religiöse Motive gegen eine Aufhebung der beiden Bergfriedhöfe ins Feld führen (Friedhof als Ort des Gedenkens am Wohnort der Hinterbliebenen), berufen sich die Dorfvereine und mit ihnen die Bevölkerung von Schönenberg und Hütten auf die wiederholten Versprechungen des Stadtrats im Vorfeld der Eingemeindung, wonach die Infrastrukturen im Berg (Schulhäuser, Alterssiedlung Stollenweid, Friedhöfe) als identitätsstiftende Einrichtungen erhalten blieben. Jetzt – nach nur sechs Jahren – soll das alles nicht mehr gelten und dem Sparzwang Wädenswils zum Opfer fallen! Lieber wolle man eine Gebührenerhöhung als auf eigene Infrastrukturen zu verzichten. Die SVP-Fraktion zeigt Verständnis für die Unzufriedenheit der Bewohnenden in Schönenberg und Hütten und unterstützt den mehrheitlichen Kompromissantrag der vorberatenden Sachkommission. Dieser fordert, den besagten Art. 13 E-BFVo so zu formulieren, dass der Bestand der drei Friedhöfe unangetastet bleibt ohne Kompetenz des Stadtrats, diese aufzuheben. Mit Rücksicht auf die prekäre Finanzlage der Stadt mit einem strukturellen Defizit von CHF 5.3 Mio. will die Sachkommission gleichwohl die Sparanstrengungen des Stadtrats unterstützen und beauftragt ihn, (1) eine Gebührenerhöhung für die kostenpflichtigen Leistungen der öffentlichen Hand im Bestattungswesen in Betracht zu ziehen und bei der Bewirtschaftung und Pflege der drei Friedhöfe den Kreativitätssinn des Unterhaltsteams derart walten zu lassen, dass (2) ein Kostendeckungsgrad von 45% angestrebt wird und (3) die Effizienz der Arbeitsprozesse gesteigert werden kann. Zudem soll der Stadtrat (4) langfristig nach eigenem (sorgfältigem!) Ermessen periodisch prüfen, wann eine neue Weisung an den Gemeinderat zur Reduktion der Friedhofsanlagen angebracht sei. Wann dies dereinst auch sein wird, fest steht, dass die Ruhefrist von 20 Jahren (bei Familiengräbern 40 Jahre) zwingend einzuhalten ist. Exhumierungen bzw. Urnenumbettungen wegen Aufhebung einer Friedhofsanlage widersprechen dem verfassungsmässigen Gebot der Schicklichkeit und Pietät und sind untersagt.