Stimmfreigabe «Kinderdrittbetreuungskosten»

WÄDENSWIL. Die SVP Wädenswil hat die Parolen für den Urnengang vom 27. September 2020 gefasst. Bei den Eidgenössischen Vorlagen, folgt sie bis auf die Vorlage über die Kinderdrittbetreuungskosten, den Beschlüssen der Mutterpartei. Auf kantonaler Ebene schloss sie sich bei beiden Vorlagen – Zusatzleistungsgesetz und Strassengesetz – der Kantonalpartei an.

Zum Auftakt der Parteiversammlung begrüsste Präsident Walter Portmann, Nationalrat Gregor Rutz, der anschliessend über die «BGI» und die Vorlage «Beschaffung neuer Kampfflugzeuge» referierte. Bei beiden Abstimmungen, wie auch bei der Vorlage über das «Jagdgesetz», wurde die Ja-Parole der Mutterpartei übernommen. Auch beim «Vaterschaftsurlaub» zogen die SVP-Mitglieder am gleichen Strick wie die Nationale Partei und votierten für ein Nein. Bei der Diskussion über die Abstimmung der «Kinderdrittbetreuungskosten», erinnerten einige Votanten, an die im Jahr 2013 von der SVP lancierten «Familieninitiative», die die Frauen «zurück an den Herd» beordern wollte. Bei dieser Vorlage wurde anders als bei der Parole der SVP Schweiz, die Stimmfreigabe beschlossen. Bei den zwei kantonalen Vorlagen, wo über die Änderungen des «Zusatzleistungsgesetzes» und des «Strassengesetzes» votiert wird, folgten die Mehrheit der Mitglieder, trotz den Verlockungen eines Geldregens, der Kantonalpartei und dem Regierungsrat.

SVP Wädenswil